DSGVO & Barrierefreiheit im App-Anbietervergleich
Bei kommunalen Apps sind Datenschutz und Barrierefreiheit keine Kür, sondern Pflicht. Wir zeigen die konkreten Prüfpunkte zu Hosting, Auftragsverarbeitung und BFSG/WCAG für Ihren Anbietervergleich.

Wenn Sie für Ihre Kommune eine App auswählen, geraten schnell Funktionsumfang und Preis in den Vordergrund. Doch zwei Kriterien entscheiden schon vor dem ersten Feature-Vergleich darüber, ob ein Anbieter überhaupt in Frage kommt: Datenschutz und Barrierefreiheit. Beide sind für öffentliche Stellen keine Nice-to-haves, sondern verbindliche Anforderungen. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, worauf Sie im Anbietervergleich konkret achten sollten – ohne Rechtsberatung zu ersetzen, aber mit klaren Prüfpunkten für Ihr Pflichtenheft.
Warum Datenschutz & Barrierefreiheit K.-o.-Kriterien sind
Als Verwaltung tragen Sie eine besondere Verantwortung. Sie verarbeiten Daten von Bürger:innen, die keine echte Wahl haben, ob sie mit ihrer Gemeinde in Kontakt treten – kommunale Leistungen sind für alle da. Genau deshalb wiegen Datenschutzverstöße hier schwerer als bei einem beliebigen Freizeit-Angebot. Ein unsauber gehostetes System oder eine App, die Menschen mit Behinderung ausschließt, ist zugleich ein Reputations- und ein Rechtsrisiko.
Hinzu kommt: Öffentliche Stellen sind zu Barrierefreiheit gesetzlich verpflichtet, und mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) haben sich die Anforderungen an digitale Angebote insgesamt verschärft (Stand 2026, bitte prüfen). Wer diese Punkte erst nach der Vertragsunterschrift bedenkt, riskiert teure Nachbesserungen. Deshalb gehören sie an den Anfang des Auswahlprozesses – nicht ans Ende.
Datenschutz im Anbietervergleich prüfen
Datenschutz lässt sich im Vergleich erstaunlich handfest prüfen, wenn Sie die richtigen Fragen stellen. Fünf Aspekte sind besonders aussagekräftig.
Erstens der Hosting-Standort. Für Kommunen ist ein Hosting in Deutschland oder zumindest der EU stark zu empfehlen und häufig ein KO-Kriterium. Sobald Daten auf Servern in Drittländern liegen, entstehen zusätzliche Prüf- und Nachweispflichten, die Sie sich sparen können. Fragen Sie deshalb klar: Wo genau stehen die Server, und wer hat Zugriff?
Zweitens der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Verarbeitet ein Anbieter in Ihrem Auftrag personenbezogene Daten, ist ein AVV Pflicht. Prüfen Sie nicht nur, ob er existiert, sondern auch, was drin steht: Werden Subunternehmer benannt? Sind technische und organisatorische Maßnahmen beschrieben? Ein Anbieter, der Ihnen den AVV transparent und ohne Umstände vorlegt, signalisiert, dass Datenschutz zum Standard gehört.
Drittens Werbefreiheit und Freiheit von Tracking-Zwang. Wenn eine App Werbung ausspielt oder Nutzungsdaten an Dritte weitergibt, verlieren Sie die Kontrolle über die Daten Ihrer Bürger:innen. Für eine Verwaltung ist das kaum vertretbar. Viertens Datensparsamkeit: Eine gute kommunale App lässt sich in weiten Teilen ohne Zwangsregistrierung nutzen, und Push-Nachrichten sollten sich ohne Erhebung von Personendaten versenden lassen. Fünftens eine datenschutzfreundliche Analyse – etwa mit Matomo statt Tracking durch große Tech-Konzerne, sodass Reichweitenmessung möglich ist, ohne Profile bei Dritten anzulegen.
- Hosting in Deutschland/EU statt Drittland – Serverstandort schriftlich bestätigen lassen
- AVV liegt vor und benennt Subunternehmer sowie Schutzmaßnahmen
- Werbefrei, keine Datenweitergabe an Dritte, kein Tracking-Zwang
- Nutzung ohne Zwangsregistrierung, Push ohne Personendaten
- Datenschutzfreundliche Analyse (z. B. Matomo) statt Big-Tech-Tracking
Barrierefreiheit im Anbietervergleich prüfen
Barrierefreiheit sorgt dafür, dass alle Bürger:innen die App nutzen können – auch Menschen mit Seh-, Hör-, Motorik- oder kognitiven Einschränkungen sowie ältere Menschen. Für öffentliche Stellen gilt in der Regel die BITV 2.0, die sich an den Standards WCAG 2.2 und EN 301 549 orientiert. Seit dem 28.06.2025 hat zusätzlich das BFSG die Anforderungen an digitale Angebote verschärft (Stand 2026, bitte für Ihr Bundesland prüfen). Ob und wie das BFSG Ihren konkreten Fall betrifft, sollten Sie mit Ihrer Rechtsabteilung klären – fordern sollten Sie Barrierefreiheit in jedem Fall.
Ein erstes belastbares Signal ist die Barrierefreiheitserklärung: Ein seriöser Anbieter kann Ihnen darlegen, in welchem Umfang seine App konform ist und wo noch Lücken bestehen. Ein Konformitätsnachweis zu WCAG 2.2 bzw. EN 301 549 macht die Aussage überprüfbar statt bloß behauptet.
Auf praktischer Ebene erkennen Sie eine barrierefreie App an konkreten Merkmalen: einer Vorlesefunktion, Inhalten in einfacher Sprache, Mehrsprachigkeit und ausreichenden Kontrasten. Ein Punkt wird dabei gern übersehen: Auch die Datenschutzerklärung selbst muss barrierefrei sein. Eine App, die inhaltlich zugänglich ist, deren rechtliche Texte aber nur als schwer lesbares PDF vorliegen, erfüllt den Anspruch nur halb.
- Barrierefreiheitserklärung vorhanden und aussagekräftig
- Konformitätsnachweis zu WCAG 2.2 / EN 301 549
- Vorlesefunktion, einfache Sprache, Mehrsprachigkeit, gute Kontraste
- Barrierefreie Datenschutzerklärung, nicht nur ein PDF
Prüf-Fragen an den Anbieter (kompakt)
Damit Sie im Gespräch nichts vergessen, hilft eine kurze Liste zum Abhaken. Die folgenden Fragen trennen im Erstgespräch schnell die Spreu vom Weizen. Eine ausführlichere Fragen-Checkliste fürs Erstgespräch finden Sie in unserem separaten Beitrag dazu.
- Wo werden unsere Daten gehostet, und wer hat Zugriff darauf?
- Liegt ein Auftragsverarbeitungsvertrag vor, und dürfen wir ihn vorab einsehen?
- Ist die App werbefrei und frei von Tracking-Zwang?
- Können Bürger:innen die App ohne Zwangsregistrierung nutzen?
- Gibt es eine Barrierefreiheitserklärung und einen Konformitätsnachweis?
- Welche Barrierefreiheits-Funktionen (Vorlesen, einfache Sprache, Kontraste) sind enthalten?
Rote Flaggen
Manche Warnsignale sollten Sie stutzig machen. Wenn ein Anbieter beim Serverstandort ausweicht oder erkennbar in einem Drittland hostet, ist das ein deutliches Alarmzeichen. Ebenso, wenn kein AVV vorgelegt werden kann oder erst mühsam beschafft werden muss. Fehlt jede Aussage zu BFSG, BITV oder WCAG, ist das Thema Barrierefreiheit vermutlich nie ernsthaft angegangen worden.
Besondere Vorsicht ist bei vermeintlich kostenlosen Apps geboten. „Gratis“ bedeutet meist, dass sich das Angebot über Werbung oder die Verwertung von Nutzungsdaten finanziert – für eine Verwaltung datenschutzrechtlich heikel und mit dem öffentlichen Auftrag schwer vereinbar. Rechnen Sie hier lieber nach, wer am Ende wofür bezahlt.
Fazit
Datenschutz und Barrierefreiheit gehören nicht in den Anhang, sondern ins Pflichtenheft. Wer Hosting-Standort, AVV, Werbefreiheit und Datensparsamkeit ebenso konsequent prüft wie Barrierefreiheitserklärung, WCAG-Konformität und konkrete Zugänglichkeits-Funktionen, trifft eine Entscheidung, die auch in einigen Jahren noch trägt. Der Mehraufwand im Vergleich ist überschaubar – die Ersparnis an Risiko und Nachbesserung ist es nicht.
Die Gemeinde-App ist genau auf diese Anforderungen ausgelegt: Das Hosting läuft auf sicheren Servern in Deutschland, die App ist werbefrei, und der Auftragsverarbeitungsvertrag liegt transparent vor und ist unter /auftragsverarbeiter nachlesbar. Die Reichweitenmessung erfolgt datenschutzfreundlich per Matomo statt über Big-Tech-Tracking. Für die Zugänglichkeit sorgt der Anspruch, inklusiv für alle Menschen zu sein – unterstützt durch das KI-Modul mit Vorlesen, einfacher Sprache und Mehrsprachigkeit, das die BFSG-Anforderungen praktisch abdeckt. Und das alles werbefrei ab 19 EUR im Monat ohne Einrichtungsgebühr – wahlweise als günstige virtuelle App oder als eigene App Ihrer Kommune. Wie wir Datenschutz und Barrierefreiheit im Detail umsetzen, lesen Sie transparent auf unserer Datenschutz-Seite.
Datenschutz und Barrierefreiheit sind bei einer kommunalen App kein Zusatz, sondern die Eintrittskarte – prüfen Sie beides, bevor Sie über Features sprechen.
So halten wir Datenschutz und Barrierefreiheit ab Werk ein – transparent nachlesbar.