Datenschutzerklärung App: Pflichtangaben im Store
Ohne korrekte Datenschutzerklärung und Store-Angaben kommt keine App in den Apple App Store oder in Google Play. Wir zeigen, was Ihre Kommune dafür bereitstellen muss.

Bevor eine kommunale App auf den Smartphones Ihrer Bürger:innen landet, muss sie durch zwei Prüfinstanzen: die Datenschutz-Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die Freigabeprozesse der App-Stores von Apple und Google. Beide verlangen belastbare Angaben dazu, welche Daten die App verarbeitet. Fehlen diese Angaben oder widersprechen sie sich, wird die App abgelehnt oder nachträglich entfernt. In diesem Beitrag lesen Sie, welche Pflichtangaben Ihre Gemeinde-App braucht und wie Sie den Freigabeprozess ohne böse Überraschungen bestehen.
Wichtig vorab: Dieser Artikel gibt einen praxisnahen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechts- und Store-Anforderungen ändern sich laufend – prüfen Sie die konkrete Umsetzung bitte mit Ihrer/Ihrem Datenschutzbeauftragten (Stand 2026, bitte prüfen).
Zwei Ebenen: DSGVO-Erklärung und Store-Angaben
Viele Kommunen unterschätzen, dass zwei verschiedene Dinge zu leisten sind. Die erste Ebene ist die eigentliche Datenschutzerklärung nach Art. 13 und 14 DSGVO: ein ausformulierter Text, der Bürger:innen umfassend darüber informiert, wer ihre Daten wozu verarbeitet. Die zweite Ebene sind die standardisierten Store-Pflichtangaben – bei Apple die „Privacy Nutrition Labels", bei Google der „Data Safety"-Bereich. Diese Store-Angaben sind keine Fließtexte, sondern strukturierte Kurzangaben, die Sie im jeweiligen Entwicklerportal eintragen.
Entscheidend ist: Beide Ebenen müssen inhaltlich deckungsgleich sein. Wenn Ihre Datenschutzerklärung von einer bestimmten Datenverarbeitung spricht, das Store-Label diese aber verschweigt (oder umgekehrt), entsteht ein Widerspruch – und genau das ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe.
Pflichtinhalte der Datenschutzerklärung
Die Datenschutzerklärung nach Art. 13/14 DSGVO muss Bürger:innen transparent und verständlich informieren. Zu den Kernangaben gehören:
- Verantwortliche(r): Name und Kontaktdaten der Kommune als datenschutzrechtlich verantwortliche Stelle
- Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten (DSB)
- Zwecke der Verarbeitung – wofür die jeweiligen Daten erhoben werden
- Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (z. B. Art. 6 DSGVO, ggf. öffentliches Interesse bei kommunalen Aufgaben)
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern, etwa eingesetzte Auftragsverarbeiter
- Speicherdauer bzw. Kriterien für deren Festlegung
- Betroffenenrechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
- Angaben zu einem etwaigen Drittlandtransfer und dessen Absicherung
Diese Erklärung muss aus der App heraus jederzeit erreichbar sein und wird zusätzlich als Link im Store hinterlegt. Fehlt der Link, verweigern beide Stores die Freigabe.
Apple: die „Privacy Nutrition Labels"
In App Store Connect fragt Apple strukturiert ab, welche Datenarten Ihre App erhebt – von Standortdaten über Kontaktinformationen bis zu Nutzungsdaten. Für jede Datenart geben Sie an, ob sie mit der Identität der Nutzer:innen verknüpft wird und ob sie zum Tracking über andere Apps und Websites hinweg genutzt wird. Aus diesen Angaben generiert Apple die „Privacy Nutrition Labels", eine Art Nährwerttabelle für den Datenschutz, die Bürger:innen schon vor dem Download sehen.
Diese Kurzangabe muss zur ausführlichen Datenschutzerklärung passen. Wer im Label „keine Datenerhebung" angibt, aber in der Erklärung eine Analyse-Funktion beschreibt, produziert genau den Widerspruch, den Apples Prüfung erkennt.
Google Play: der „Data Safety"-Bereich
Google verlangt in der Play Console den verpflichtenden „Data Safety"-Bereich. Auch hier legen Sie offen, welche Daten erhoben und geteilt werden, ob eine Verschlüsselung bei der Übertragung erfolgt und ob Nutzer:innen eine Löschung ihrer Daten anfordern können. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und deckungsgleich mit der tatsächlichen Datenpraxis und mit Ihrer Datenschutzerklärung sein.
Apple und Google fragen zwar ähnliche Sachverhalte ab, verwenden aber unterschiedliche Kategorien und Formulierungen. Sie müssen die Angaben daher für jede Plattform separat pflegen – aus einer einzigen, sauber dokumentierten Datengrundlage heraus.
Häufige Ablehnungsgründe – und wie Datensparsamkeit hilft
Die typischen Stolpersteine bei der Store-Einreichung sind selten technischer Natur, sondern betreffen die Datenschutzangaben:
- Widerspruch zwischen Store-Label/Data-Safety und der Datenschutzerklärung
- Fehlender oder nicht erreichbarer Link zur Datenschutzerklärung
- Unklare oder unvollständige Angaben zur Datenweitergabe an Dritte
- Angaben, die nicht mit dem tatsächlichen Verhalten der App übereinstimmen
Der wirksamste Hebel gegen all das ist Datensparsamkeit. Je weniger personenbezogene Daten eine App überhaupt erhebt, desto kürzer und eindeutiger fallen Privacy Labels und Data-Safety-Angaben aus – und desto geringer ist das Risiko eines Widerspruchs. Eine App, die keine Werbung ausspielt und kein Tracking betreibt, hat schlicht weniger zu deklarieren und damit weniger Angriffsfläche für Ablehnungen.
Wer erstellt die Erklärung – Kommune oder Anbieter?
Datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung bleibt in aller Regel die Kommune. Der App-Anbieter agiert typischerweise als Auftragsverarbeiter und stellt die technische Grundlage bereit. Wer welche Angaben liefert und wer im Ablehnungsfall nachbessert, sollte im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) klar geregelt sein. In der Praxis bewährt es sich, wenn der Anbieter eine store-konforme Vorlage der Datenschutzerklärung und die passenden Store-Angaben mitliefert und die Kommune diese vor der Freigabe prüft und freigibt (Stand 2026, bitte prüfen).
Checkliste vor der Store-Einreichung
- Datenschutzerklärung nach Art. 13/14 DSGVO vollständig und aus der App verlinkt
- Privacy Nutrition Labels in App Store Connect ausgefüllt und geprüft
- Data-Safety-Bereich in der Google Play Console ausgefüllt und geprüft
- Store-Angaben und Datenschutzerklärung auf Deckungsgleichheit abgeglichen
- Datenweitergabe an Dritte klar benannt und begründet
- Verantwortlichkeiten zwischen Kommune und Anbieter im AVV festgehalten
- Speicherdauer und Löschmöglichkeiten dokumentiert
Kurze FAQ zum Schluss: Braucht jede App eine Datenschutzerklärung? Ja – Apple und Google verlangen sie, und Art. 13/14 DSGVO fordern Transparenz gegenüber den Nutzer:innen. Was sind Privacy Nutrition Labels? Apples standardisierte Kurzangabe, welche Daten erhoben, verknüpft oder zum Tracking genutzt werden. Was ist der Data-Safety-Bereich? Googles verpflichtender Abschnitt in Play, der die Datenpraktiken offenlegt. Und wer haftet für falsche Store-Angaben? Die Angaben müssen mit der Datenschutzerklärung übereinstimmen; Abweichungen können zu Ablehnung oder Entfernung führen – klären Sie die Verantwortung im AVV.
Die Gemeinde-App wird im Apple App Store und in Google Play veröffentlicht – und wir liefern Ihnen die passenden Store-Datenschutzangaben sowie eine eigene, store-konforme Datenschutzerklärung gleich mit. Weil die Gemeinde-App werbefrei ist, ausschließlich in Deutschland gehostet wird und konsequent datensparsam arbeitet, bleiben Ihre Privacy Labels und Data-Safety-Angaben schlank und widerspruchsfrei. Bürger:innen finden Bürgerinfos, Verwaltungsangebote und lokales Leben in einer App – ohne Datenprofile im Hintergrund. Und das ganz ohne Einrichtungsgebühr, ab 19 EUR im Monat, wahlweise als günstige virtuelle App oder als eigene App Ihrer Kommune.
Datenschutz ist kein Hindernis vor der Store-Freigabe, sondern das Ergebnis einer App, die von Anfang an nur so wenige Daten erhebt wie nötig.
Sehen Sie, wie transparent wir die Datenverarbeitung in der Gemeinde-App darstellen.